Jahresabschluss

Jeder Kaufmann ist nach § 238 HGB verpflichtet, Bücher zu führen. Für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres ist ein Jahresabschluss aufzustellen, der das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellt. Dabei können verschiedene Bewertungs- und Ansatzwahlrechte ausgeübt werden, über die wir Sie gerne beraten. Die nach § 18 KWG durchzuführende Plausibilitätsbeurteilung kann auch bei uns in Auftrag gegeben werden.

Finanzbuchhaltung

Die fortgeschrittene Entwicklung in der Datenverarbeitung hat auch für Privatnutzer Finanzbuchhaltungsprogramme hervorgebracht, die von guter Qualität sind. Deshalb sind wir Ihnen niemals böse, wenn Sie Ihre Buchhaltung selbst bearbeiten möchten. Doch oftmals haben Sie als Unternehmer nur wenig Zeit, sich ausreichend um Ihre Buchhaltung zu kümmern. In der Folge reichen Sie Ihre Umsatzsteuervoranmeldungen zu spät ein und müssen daraufhin Verspätungszuschläge an das Finanzamt entrichten oder Ihnen entgehen Rechtsentwicklungen und Sie verbuchen trotz großer Sorgfalt einige Geschäftsvorfälle zu Ihren Ungunsten. Wenn Sie Ihre Finanzbuchhaltung bei uns in Auftrag geben, können Sie die freiwerdende Zeit für Ihr Unternehmen oder Ihre Freizeitgestaltung nutzen.

Steuerrecht

Wir beraten und betreuen Sie persönlich in allen Bereichen des Steuerrechts und helfen Ihnen mit unserer Erfahrung zu Ihrem Erfolg.

Unternehmensgründung

Sie planen den großen Schritt in die Selbständigkeit? Wir helfen Ihnen dabei. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Rentabilitätsvorschau und erstellen zusammen mit Ihnen einen Kapitalbedarfsplan. Evtl. wird Ihr Existenzgründungsvorhaben durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert, z.B. durch die Gewährung von Überbrückungsgeld oder die Zuschüsse zur Ich-AG. Auch hier können wir bei der Antragstellung behilflich sein. Ein sensibler Punkt bei einer Existenzgründung ist die Finanzierung der Investitionen und der Anlaufverluste. Die Banken werden detailierte Planzahlen und oftmals sogar einen Business-Plan von Ihnen verlangen. Auf die Kreditverhandlungen müssen Sie gut vorbereitet sein. Wir unterstützen Sie gerne bei einem Sechs-Augen-Gespräch mit Ihrem Kreditsachbearbeiter. Schlägt die Finanzierung durch Ihre Hausbank fehl, muss das noch nicht das Ende Ihrer Existenzgründung bedeuten. Wir beraten Sie gerne zu anderen Finanzierungsformen, wie z.B. zur stillen Gesellschaft, zum Mezzanine-Kapital oder zum Factoring.

Lohnbuchhaltung

Genießen Sie unseren Rundum-Service! Wir übernehmen die Fertigung der Lohnabrechnungen, Lohnsteueranmeldungen, Meldungen zur Sozialversicherung und Lohnsteuerbescheinigungen. Gerne übernehmen wir auch die Einrichtung des Datenträgeraustauschsverfahrens für Sie. Ihr Vorteil: Die Löhne und Gehälter müssen nicht mehr manuell überwiesen werden, sondern werden einfach vom Konto abgebucht.

Steuererklärungen

Wir fertigen für Sie Ihre: Einkommensteuererklärung, Erbschaftsteuererklärung, Feststellungserklärung, Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung, Umsatzsteuererklärung

Steuerplanung

Insbesondere Unternehmer sind vom wirtschaftlichen Auf und Ab stark betroffen. So gibt es Jahre mit hohen Gewinnen und hoher Steuerbelastung, die auf Jahre mit niedrigen Gewinnen und geringem Steuersatz folgen. Durch geschickte Eingriffe wird Einkommen aus Jahren mit hoher Steuerbelastung in Jahre mit geringer Steuerbelastung verschoben.

Vereinssteuerrecht

Die Besteuerung der gemeinnützigen Körperschaften und Gesellschaften unterscheidet sich von der Regelbesteuerung in wesentlichen Punkten. Durch ein intelligentes Steuerkonzept kann die Steuerbelastung einer gemeinnützigen Institution optimiert werden.